AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von PrintLine Werbetechnik in Stendal: Auftragserteilung, Lieferung, Zahlung und Haftungsregelungen für Aufträge.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für Verträge der PrintLine Werbetechnik (nachfolgend „Auftragnehmer", „wir") mit ihren Auftraggebern. Sie unterscheiden zwischen Unternehmern (B2B, § 14 BGB) und Verbrauchern (B2C, § 13 BGB). Einzelne Regelungen sind ausdrücklich mit (B2B) oder (B2C) gekennzeichnet; ohne Marker oder mit (B2B/B2C) gekennzeichnete Regelungen gelten für beide Gruppen. Gegenüber Verbrauchern gehen die als (B2C) gekennzeichneten Regelungen sowie die zwingenden gesetzlichen Vorschriften stets vor; sie dürfen durch diese AGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers eingeschränkt werden.
1. Geltungsbereich und Einbeziehung
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen PrintLine Werbetechnik, Magdeburger Str. 5A, 39576 Stendal (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber, insbesondere für Werbetechnik (Druck, Beschriftung, Folierung, Schilder, Montage) und Webentwicklung.
Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber ihrer Geltung vor Vertragsschluss zustimmt; im Online-Bestellprozess (Konfigurator) durch aktives Bestätigen der Kenntnisnahme über eine nicht vorangekreuzte Auswahl. Der Text der AGB und der Widerrufsbelehrung ist dort vor Abschluss der Bestellung jederzeit abrufbar, speicher- und ausdruckbar; Verbrauchern werden sie zusätzlich nach Vertragsschluss per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
(B2B) Die nachfolgend besonders gekennzeichneten Bestimmungen (insbesondere Verjährungsverkürzung, Rügeobliegenheit nach § 377 HGB, erweiterter Eigentumsvorbehalt, Freistellung auf erstes Anfordern, Gerichtsstand) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten ausschließlich die als (B2C) gekennzeichneten Regelungen sowie im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein verbindliches Angebot bindet uns für die darin angegebene Bindungsfrist, im Übrigen für 4 Wochen ab Ausstellungsdatum.
Grundlage der Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen; für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich. Technische Änderungen sowie Anpassungen aufgrund neuer Erkenntnisse oder abweichender Gegebenheiten vor Ort bleiben vorbehalten.
Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
(B2C) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, § 126b BGB). Individuell getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(B2B) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; auch die Änderung dieses Textformerfordernisses selbst bedarf der Textform. Das Recht zum Nachweis abweichender Individualabreden bleibt unberührt (§ 305b BGB).
3. Leistungsumfang und Änderungswünsche
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
Änderungs- und Zusatzwünsche (Nachträge): Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Wir teilen die hierdurch entstehenden Mehrkosten und etwaige Terminverschiebungen vor Ausführung mit; die Ausführung erfolgt erst nach Freigabe. Ohne abweichende Vereinbarung werden Zusatzleistungen nach unseren ortsüblichen Stundensätzen zzgl. Material und Fremdleistungen abgerechnet.
4. Preise, Abschläge und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung bzw. Abnahme ohne Abzug fällig. Fremdleistungen und kundenspezifisches Material können vorab in Rechnung gestellt werden.
(B2B) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung binnen 14 Tagen nach Lieferung/Abnahme fällig (bei Teillieferungen anteilig). Bei Neukunden sowie bei Aufträgen ab 1.000 EUR sind wir berechtigt, bei Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts zu verlangen; der Restbetrag ist binnen 14 Tagen nach Lieferung/Abnahme fällig.
(B2C) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Abnahme fällig; Abschlagszahlungen nach Maßgabe des erbrachten und nachgewiesenen Leistungsfortschritts bleiben unberührt (§ 632a BGB). Bei Neukunden sowie bei Aufträgen ab 1.000 EUR sind wir berechtigt, bei Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 40 % des Auftragswerts zu verlangen.
5. Liefer- und Leistungszeiten, höhere Gewalt
Liefertermine oder -fristen gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen, Energie- oder Materialmangel sowie nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen und den Umstand nicht zu vertreten haben. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich. Dauert das Hindernis länger als 6 Wochen, können beide Parteien hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils zurücktreten. Schadensersatz wegen Verzögerung richtet sich nach Abschnitt 11.
6. Mitwirkung, Montage und behördliche Genehmigungen
Bei Beschriftungs-, Folien- und Montagearbeiten (z. B. an Fahrzeugen, Schildern, Fassaden oder Schaufenstern) hat der Auftraggeber den ungehinderten Zugang zum Objekt sicherzustellen.
Annahmeverzug und Wartezeiten: Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, gerät er in Annahmeverzug. Wartezeiten und zusätzliche An- und Abfahrten berechnen wir nach den im Angebot ausgewiesenen Stundensätzen bzw. der Anfahrtspauschale (§ 642 BGB). (B2C) Dem Verbraucher bleibt der Nachweis geringeren Aufwands vorbehalten. § 643 BGB bleibt unberührt.
Behördliche Genehmigungen und Zustimmungen Dritter:
- Die Beschaffung etwaiger behördlicher Genehmigungen (insbesondere bau-, werbeanlagen- und denkmalschutzrechtlicher) sowie der erforderlichen Zustimmung von Grundstückseigentümern, Vermietern oder sonstigen Berechtigten obliegt dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich gesondert beauftragt.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen bei Ausführung vorliegen, und stellt uns von Ansprüchen und Kosten aus deren Fehlen frei, einschließlich eines behördlich verlangten Rückbaus.
- Verzögerungen oder vergebliche Anfahrten infolge fehlender Genehmigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers; §§ 642, 645 BGB bleiben unberührt.
Geeigneter Untergrund / Folierung:
- Der Auftraggeber stellt einen sauberen, trockenen, tragfähigen und für die Verklebung geeigneten Untergrund.
- Erkennen wir einen offensichtlich ungeeigneten oder vorgeschädigten Untergrund, weisen wir hierauf hin (Bedenkenanzeige). Besteht der Auftraggeber danach auf der Ausführung, haften wir nicht für hierauf beruhende Mängel oder Schäden (§ 645 BGB).
- Vor Beginn von Folierungs- oder Entfernungsarbeiten kann der Zustand durch ein gemeinsames Foto- bzw. Zustandsprotokoll dokumentiert werden.
- Beim Entfernen von Folien kann es bei vorgeschädigtem, ausgebessertem oder nachlackiertem Untergrund zu Ablösungen oder Rückständen kommen; hierfür haften wir nicht, soweit der Schaden nicht auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
Gerüste, Hebebühnen und besondere Hilfsmittel:
- Für Arbeiten außerhalb der handwerksüblichen Arbeitshöhe oder mit besonderen Anforderungen – etwa die Beschriftung oder Montage von Leuchtkästen und Werbeanlagen in größerer Höhe – stellt der Auftraggeber die erforderlichen, für einen Werbetechnik-Betrieb nicht branchenüblichen Geräte und Zugangstechniken (z. B. Gerüst, Hebebühne, Arbeitsbühne, Steiger oder Kran) rechtzeitig, in geeignetem und verkehrssicherem Zustand sowie auf eigene Kosten bereit, soweit deren Gestellung nicht ausdrücklich im Angebot als unsere Leistung ausgewiesen ist.
- Zur branchenüblichen Ausstattung unseres Betriebs gehören lediglich handwerksübliche Werkzeuge, Kleingeräte und Leitern bis zur üblichen Arbeitshöhe.
- Stellt der Auftraggeber erforderliche Geräte oder Hilfsmittel nicht, nicht rechtzeitig oder in ungeeignetem Zustand bereit, gelten die vorstehenden Regelungen zu Annahmeverzug und Wartezeiten entsprechend. Mieten wir erforderliche Technik nach vorheriger Ankündigung selbst an, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden, nachgewiesenen Kosten.
- Für die Stand- und Verkehrssicherheit der vom Auftraggeber gestellten Gerüste, Bühnen und sonstigen Hilfsmittel ist der Auftraggeber verantwortlich; die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sind von ihm einzuhalten.
7. Datenanlieferung, Farben und Toleranzen
Vom Auftraggeber gelieferte Druckdaten müssen druckfertig im Format PDF, Bilddaten als JPEG oder TIFF mit mindestens 300 dpi und im Farbmodus CMYK übermittelt werden. Eine inhaltliche Prüfung der Daten (insbesondere Rechtschreibung, Vollständigkeit, Bildauflösung, Farbgenauigkeit) erfolgt nicht, sofern keine kostenpflichtige Datenprüfung ausdrücklich vereinbart wurde. Für Fehler, die auf mangelhaften oder unvollständigen Vorlagen des Auftraggebers beruhen, übernehmen wir keine Haftung.
(B2C) Auf Fehler, die uns ohne gesonderte Prüfung auffallen, weisen wir den Verbraucher im Rahmen des Zumutbaren hin (§ 242 BGB).
Farb- und Materialtoleranzen: Drucktechnisch bzw. materialbedingte Abweichungen in Farbe und Oberfläche innerhalb der branchenüblichen Toleranzen stellen keinen Mangel dar. Eine verbindliche Farbwiedergabe kann nur auf Grundlage eines gesondert vereinbarten, kostenpflichtigen Proofs oder eines freigegebenen Farbmusters zugesichert werden; ohne einen solchen sind Farbabweichungen gegenüber der Bildschirmdarstellung oder gegenüber Folgeaufträgen bzw. anderen Materialchargen kein Mangel.
8. Korrekturabzug und Freigabe
Vor Produktionsbeginn stellen wir einen Korrekturabzug (Entwurf) zur Verfügung; die Produktion beginnt erst nach Freigabe in Textform. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Gestaltung, Maßen, Farben und Anordnung.
Verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich auf einen Korrekturabzug, erfolgt die Produktion auf Grundlage der gelieferten bzw. vorgelegten Daten; für hieraus resultierende Inhalts-, Maß- und Gestaltungsfehler übernehmen wir keine Haftung.
(B2C) Mit der Freigabe entfallen Mängelansprüche wegen der im freigegebenen Entwurf bereits erkennbaren Angaben; hierauf weisen wir gesondert hin. Produktionsbedingte, im Entwurf nicht erkennbare Mängel bleiben unberührt.
9. Abnahme und Fälligkeit
(B2B/B2C) Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB). Bei abgrenzbaren Leistungsteilen sind Teilabnahmen zulässig.
(B2B/B2C) Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch (z. B. Nutzung der montierten Werbeanlage, des beschrifteten Fahrzeugs, Freischaltung der Website), gilt sie als abgenommen. Mit der Abnahme wird die Schlussrechnung fällig; zugleich geht die Gefahr über und beginnt die Gewährleistungsfrist.
(B2B) Nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Leistung nicht binnen 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige unter Angabe mindestens eines Mangels ab, gilt sie als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
(B2C) Die vorstehende fiktive Abnahme gilt gegenüber Verbrauchern nur, wenn wir den Verbraucher mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht oder ohne Angabe eines Mangels verweigerten Abnahme hingewiesen haben (§ 640 Abs. 2 S. 2 BGB).
10. Gewährleistung
(B2B) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung. Dies gilt nicht für Leistungen, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache für ein Bauwerk besteht (z. B. fest mit Gebäude oder Grundstück verbundene Pylone, Fassaden- und Lichtwerbung); insoweit gilt die gesetzliche Frist von fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben die gesetzlichen Fristen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln, Garantien, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(B2B) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB). Diese Rügeobliegenheit gilt nur für beiderseitige Handelsgeschäfte.
(B2C) Es gilt die gesetzliche Gewährleistung; bei gebrauchten Sachen kann sie auf 12 Monate verkürzt sein (§ 476 Abs. 2 BGB). Für bauwerksbezogene Leistungen beträgt die Frist fünf Jahre.
(B2B/B2C) Kein Mangel liegt vor bei Veränderungen, die auf üblicher Alterung, unsachgemäßer Nutzung, Beschädigung durch Dritte, außerordentlichen Witterungsereignissen oder Einwirkung von Chemikalien beruhen und nicht auf einem Material- oder Verarbeitungsfehler. Die vereinbarte Eignung für den vorgesehenen Außen- bzw. Verwendungszweck bleibt geschuldet. Auf eingesetzte Materialien geben wir die jeweilige Herstellergewähr (z. B. Folienstandzeiten) weiter. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
11. Haftung
- Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), und zwar begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden.
- Soweit unsere Haftung danach ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden. Die Haftung für den typischen, vorhersehbaren Schaden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und für Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
- Eine Garantie übernehmen wir nur, soweit eine Eigenschaft ausdrücklich schriftlich als „Garantie" bezeichnet wurde.
12. Eigentumsvorbehalt
(B2C) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(B2B) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller i. S. d. § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Ware. Der Auftraggeber tritt uns bereits jetzt die ihm aus einer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe unseres Rechnungswerts zur Sicherung ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf zur Einziehung ermächtigt. Eine Weiterveräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gestattet.
13. Urheber- und Nutzungsrechte, Referenzen
Entwürfe, Grafiken, Gestaltungen und im Rahmen der Webentwicklung erstellte Quellcodes unterliegen dem Urheberrecht.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Arbeiten für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Bearbeitung, zweckfremde Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung in Textform. Der Quellcode verbleibt im Eigentum des Auftragnehmers, es sei denn, der Erwerb wird ausdrücklich gesondert und entgeltlich vereinbart.
Wir bleiben berechtigt, die erstellten Arbeiten unter Nennung als Referenz für eigene Werbezwecke (Portfolio, Website, Social Media) zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
14. Leistungen im Bereich Webentwicklung
Beim Angebot „Webentwicklung" werden Websites individuell für den Auftraggeber konzipiert und gestaltet. Das Hosting erfolgt standardmäßig über GitHub Pages, das für reine Informationsseiten eine stabile, kostenfreie Lösung bietet.
Für die datenschutzrechtliche Ausgestaltung des Webauftritts (Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungen, Cookie-Consent) ist der Auftraggeber als Betreiber selbst verantwortlich; auf Wunsch beraten wir. Der Auftraggeber kann jederzeit ein anderes Hosting nutzen (z. B. Ionos, Strato, All-Inkl); auf Wunsch unterstützen wir beim Transfer. Wir haften nicht für Ausfälle, Änderungen oder die Einstellung der GitHub-Dienste.
15. Stornierung und Kündigung durch den Auftraggeber
(B2B/B2C) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Wir behalten den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, müssen uns jedoch anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder böswillig zu erwerben unterlassen. Es wird widerleglich vermutet, dass uns 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen. Bereits erbrachte Leistungen, getätigte Fremdleistungen und individuell angefertigtes, nicht anderweit verwertbares Material sind in voller Höhe zu vergüten.
(B2C) Dem Verbraucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
16. Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen – (B2C) gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten (§ 288 Abs. 1 BGB), (B2B) gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten (§ 288 Abs. 2 BGB) über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(B2B) Bei Verzug mit einer Entgeltforderung steht uns zusätzlich eine Pauschale von 40 EUR zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.
(B2C) Der Verbraucher gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, wenn er hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, noch ausstehende Leistungen aus demselben Vertragsverhältnis bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
17. Rechte an überlassenen Vorlagen und Freistellung
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen überlassenen Vorlagen (insbesondere Logos, Grafiken, Fotos, Texte und Markenzeichen) die erforderlichen Urheber-, Marken-, Nutzungs- und sonstigen Rechte besitzt und deren Verwendung für den beauftragten Zweck zulässig ist.
(B2C) Verletzt eine vom Verbraucher überlassene Vorlage Rechte Dritter, stellt er uns von hieraus resultierenden berechtigten Ansprüchen Dritter frei und ersetzt die erforderlichen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(B2B) Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung solcher Rechte resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, auf erstes Anfordern frei.
18. Fahrzeugbeschriftung und straßenverkehrsrechtliche Vorgaben
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die gewünschte Beschriftung oder Folierung den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben entspricht (freies Sichtfeld § 40 StVZO, Lesbarkeit von Kennzeichen, Funktion der Beleuchtung). Ändert eine Folierung die im Fahrzeugschein eingetragene Farbe, obliegt dem Auftraggeber die erforderliche Meldung bzw. Eintragung sowie die versicherungsrechtliche Klärung. Wir weisen auf erkennbare Bedenken hin; eine weitergehende Prüfung schulden wir nicht.
19. Widerrufsrecht für Verbraucher
(B2C) Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (z. B. Bestellung über den Online-Konfigurator) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses Recht informieren wir nachstehend.
(B2B) Für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.
19.1 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses; bei einem Vertrag über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Waren in Besitz genommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – PrintLine Werbetechnik, Magdeburger Str. 5A, 39576 Stendal, E-Mail: print2002@gmx.de, Telefon: +49 152 03016900 – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wertersatz bei vorzeitig begonnener Dienstleistung. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Werkleistungen (z. B. Webentwicklung) während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht (§ 357 Abs. 8 BGB).
19.2 Erlöschen und Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig in folgenden Fällen:
- Individuell angefertigte Waren: Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. individuelle Beschriftungen, Folierungen, Schilder, Drucke), besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
- Vollständig erbrachte Dienst- und Werkleistungen: Bei Dienst- bzw. Werkleistungen (z. B. Webentwicklung) erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und zugleich Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie mit der vollständigen Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
19.3 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
→ Muster-Widerrufsformular online ausfüllen, als PDF speichern und senden
- An: PrintLine Werbetechnik, Magdeburger Str. 5A, 39576 Stendal, E-Mail: print2002@gmx.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
- (*) Unzutreffendes streichen.
20. Datenschutz und Bildrechte
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung. Soweit wir im Rahmen von Webprojekten personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Der Auftraggeber willigt ein, dass wir Lichtbilder der erbrachten Leistung zu eigenen Werbezwecken nutzen dürfen; erkennbare Kennzeichen Dritter und personenbezogene Daten werden auf Wunsch unkenntlich gemacht. Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerruflich.
21. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften seines Aufenthaltsstaates entzogen wird. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(B2B) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz.
(B2C) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juni 2026
PrintLine WerbetechnikMagdeburger Str. 5A · 39576 Stendal
E-Mail: print2002@gmx.de
Telefon: +49 152 03016900 ← Zurück zur Startseite